Rechtliche Infos

Hier haben wir organisatorische und rechtliche Informationen zu den Vorbereitungen und zur Übernahme Ihres Welpen für Sie zusammengestellt. Bei Fragen können Sie sich selbstverständlich jederzeit gerne an uns wenden.
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📢 Verpflichtender Sachkundenachweis in Österreich
Wer sich in Österreich den Traum vom ersten eigenen Hund erfüllt, muss seit dem 1. Juli 2026 den bundesweit einheitlichen Sachkundenachweis vorweisen. Das Gesetz sieht vor, dass bereits vor dem Einzug des Welpen ein theoretischer Kurs absolviert werden muss. Im Laufe des ersten gemeinsamen Jahres folgt dann eine Praxiseinheit mit dem Hund.
- ⏳ Bitte frühzeitig beachten: Um einen entspannten Übergang ins neue Zuhause sicherzustellen, bitten wir Sie, sich rechtzeitig vor der Abholung Ihres Welpen um einen entsprechenden Kursplatz zu kümmern.
- 📋 Gesetzliche Pflicht: Bitte beachten Sie, dass wir als behördlich gemeldete Zuchtstätte gesetzlich dazu verpflichtet sind, die Bestätigung über Ihren Sachkundenachweis vor der Übergabe zu überprüfen und zu dokumentieren.
Offizielle Informationen und Details finden Sie direkt auf der Informationsseite des Bundesministeriums sowie auf der Homepage des Landes Vorarlberg Verpflichtender Sachkundenachweis.
🗺️ Besonderheiten bei der Abgabe ins Ausland
Für die Ausreise eines Welpen ins Ausland gelten strenge gesetzliche Vorgaben. Grundsätzlich ist der Grenzübertritt (auch innerhalb der EU) nur mit einer gültigen Tollwut-Impfung erlaubt. Daraus ergeben sich für Sie folgende Möglichkeiten:
- Sondergenehmigung ohne Tollwut-Impfung (Einfuhr mit ca. 9 Wochen) Sie erkundigen sich bei Ihrem zuständigen Veterinäramt, ob es in Ihrem Land unter bestimmten Auflagen erlaubt ist, einen ca. 9 Wochen alten Welpen ohne Tollwut-Impfung einzuführen. Meist kann hierfür eine Sondergenehmigung erteilt werden.
- Sondergenehmigung mit frischer Impfung (Einfuhr mit ca. 12 Wochen) Der Welpe bleibt bis zur Tollwut-Impfung (möglich ab einem Alter von 12 Wochen) bei uns. Sie klären mit Ihrem Veterinäramt, ob eine Einfuhr mit kürzlich erfolgter – aber noch nicht voll wirksamer – Impfung erlaubt ist. Eventuell kann auch hier eine Sondergenehmigung erteilt werden.
- Einreise mit gültiger Tollwut-Impfung (Einfuhr ab ca. 15–16 Wochen) Falls keine Sondergenehmigung möglich ist, bleibt der Welpe nach der Impfung weitere 21 Tage bei uns, bis der Impfschutz gesetzlich anerkannt ist. Die Ausreise kann dann im Alter von etwa 15 bis 16 Wochen erfolgen.
🛃 Wichtig: Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor der geplanten Abholung auch über eventuelle zollrechtliche Bestimmungen beim zuständigen Amt Ihres Landes.

