Welpen Übernahme

Hier haben wir alle wichtigen organisatorischen und rechtlichen Informationen zu den Vorbereitungen und zur Übernahme Ihres Welpen für Sie zusammengestellt. Bei Fragen können Sie sich selbstverständlich jederzeit gerne an uns wenden.
__________________________________
📢 Verpflichtender Sachkundenachweis in Österreich
Wer sich in Österreich den Traum vom ersten eigenen Hund erfüllt, muss ab dem 1. Juli 2026 den neuen, bundesweit einheitlichen Sachkundenachweis vorweisen. Das Gesetz sieht vor, dass bereits vor dem Einzug des Welpen ein theoretischer Kurs absolviert werden muss. Im Laufe des ersten gemeinsamen Jahres folgt dann eine Praxiseinheit mit dem Hund.
- ⏳ Bitte frühzeitig beachten: Um einen entspannten Übergang ins neue Zuhause sicherzustellen, bitten wir Sie, sich rechtzeitig vor der Abholung Ihres Welpen um einen entsprechenden Kursplatz zu kümmern.
- 📋 Gesetzliche Pflicht: Bitte beachten Sie, dass wir als behördlich gemeldete Zuchtstätte gesetzlich dazu verpflichtet sind, die Bestätigung über Ihren Sachkundenachweis vor der Übergabe zu überprüfen und zu dokumentieren.
Alle offiziellen Informationen und Details finden Sie direkt auf der Informationsseite des Bundesministeriums.
🚩 Abgabe innerhalb Österreichs
Unsere kleinen Iwoks werden von uns und ihrer Mama sehr liebevoll umsorgt. Sobald sie bereit für den großen Schritt in ihr neues Zuhause sind – in der Regel im Alter von 9 bis 10 Wochen – können sie von ihren neuen Familien bei uns abgeholt werden.
🗺️ Abgabe ins Ausland
Für die Ausreise eines Welpen ins Ausland gelten strenge gesetzliche Vorgaben. Grundsätzlich ist der Grenzübertritt (auch innerhalb der EU) nur mit einer gültigen Tollwut-Impfung erlaubt. Daraus ergeben sich für Sie folgende Möglichkeiten:
- Sondergenehmigung ohne Tollwut-Impfung (Einfuhr mit ca. 9 Wochen) Sie erkundigen sich bei Ihrem zuständigen Veterinäramt, ob es in Ihrem Land unter bestimmten Auflagen erlaubt ist, einen ca. 9 Wochen alten Welpen ohne Tollwut-Impfung einzuführen. Meist kann hierfür eine Sondergenehmigung erteilt werden.
- Sondergenehmigung mit frischer Impfung (Einfuhr mit ca. 12 Wochen) Der Welpe bleibt bis zur Tollwut-Impfung (möglich ab einem Alter von 12 Wochen) bei uns. Sie klären mit Ihrem Veterinäramt, ob eine Einfuhr mit kürzlich erfolgter – aber noch nicht voll wirksamer – Impfung erlaubt ist. Eventuell kann auch hier eine Sondergenehmigung erteilt werden. Der Kostenzuschlag für diese Variante beträgt 180 Euro.
- Einreise mit gültiger Tollwut-Impfung (Einfuhr ab ca. 15–16 Wochen) Falls keine Sondergenehmigung möglich ist, bleibt der Welpe nach der Impfung weitere 21 Tage bei uns, bis der Impfschutz gesetzlich anerkannt ist. Die Ausreise kann dann im Alter von etwa 15 bis 16 Wochen erfolgen. Der Kostenzuschlag für diese Variante beträgt 280 Euro.
🛃 Wichtig: Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor der geplanten Abholung auch über eventuelle zollrechtliche Bestimmungen beim zuständigen Amt Ihres Landes.
💌 Und danach
Wir freuen uns sehr, wenn wir auch nach dem Auszug hin und wieder von „unseren“ Welpen hören – über ein paar Zeilen, ein Foto oder einfach ein kleines Lebenszeichen aus dem neuen Zuhause.
💟 Herz und Verstand
Wir „produzieren“ keine Welpen. Unsere Hunde sind Teil unserer Familie. Diese Bolonka-Zucht ist unsere Herzensangelegenheit. Sie wird mit großem Verantwortungsbewusstsein geführt – bodenständig und liebevoll, in sehr kleinem Rahmen.
Unsere Welpen kommen im Wohnzimmer zur Welt (oder auf dem Weg ins Schlafzimmer, wenn die Hündin diesen Platz für richtig hält) und wachsen mitten im Alltagsgeschehen unserer Familie auf – bis zu dem aufregenden Tag, an dem vielleicht Sie eines dieser tapsigen Fellknöllchen mit Verantwortungsbereitschaft, Geduld, Vertrauen und Zuversicht in Ihr Herz schließen.

